• eine Spendenbescheinigung wird nur auf Wunsch ("Spendenquittung gewünscht" mit Ja angegeben) ausgestellt.
• Spendenbescheinigungen werden ausschießlich erst ab einem Spendenbetrag in Höhe von mindestens 250,01 € ausgestellt.
• Für Beträge bis einschl. 250,00 € wird Ihr Kontoauszug beim Finanzamt als Nachweis anerkannt.
• für Spenden welche im Jahr 2025 geleistet wurden wird eine gewünschte Spendenbecheinigung unaufgefordert spätestens im Folgejahr = 2026(spätestens bis Ende März 2026) erstellt und versendet.
Datenschutzhinweis:
• Alle gesendeten Angabe werden inkl. der sendenden IP-Adresse sowie Datum und Uhrzeit in der Datenbank gespeichert.
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Informationen zur Ausführung dieses SEPA-Laschriftmandats:
• Nach dem erfolgreichen Absenden wird, bei einmaliger bzw. wiederholender Ausführung, das SEPA-Mandat am 31.05.2025 seitens des Förderkreis Kulturkirche Hüffenhardt an die Hausbank übermittelt und dererseits an die angebene Bankverbindung weiter geleitet.
• Der Buchungstag ist daher (voraussichtlich) am 03.06.2025.
• Fällt der Buchungstag auf einen gesetzl. Feiertag wird seitens der Bank/Sparkasse der Buchungstag am nächsten Werktag ausgeführt.
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Zur Eigenkontrolle und gegen Missbrauch werden nach dem Absenden alle angegeben Daten an die angegebene E-Mailadresse gesendet. Hinweis: Die sendende IP-Adresse wird in der Datenbank inkl. Datum und Uhrzeit gespeichert.